Bodenrichtwerte aktuell
„Bodenrichtwerte aktuell“ ist die interaktive Bodenrichtwertkarte für das Gebiet des Freistaates Sachsen.
Sie können sich u. a. informieren über:
- aktuelle digital verfügbare Bodenrichtwerte und
- zuständige Ansprechpartner.
Hinweis:
Für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nutzen Sie bitte nicht die hier angebotene Anwendung. Die sächsische Finanzverwaltung stellt ab dem 1. Juli 2022 unter www.grundsteuer.sachsen.de das Grundsteuerportal Sachsen zur Verfügung, in dem sowohl die Bodenrichtwerte für Zwecke der Grundsteuer als auch weitere flurstücksbezogene Angaben recherchiert werden können. Informationen und Hinweise rund um das Thema „Grundsteuer“, sowie die Kontaktdaten der Auskünfte erteilenden Finanzämter finden Sie ebenfalls unter www.grundsteuer.sachsen.de.
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- Hilfe für Einsteiger (*.pdf, 0,71 MB)
Erläuterung
Mittels Adresseingabe (Adresse oder Flurstück) in das Suche-Feld gelangen Sie direkt zum gesuchten Ort. Auch Verschieben und Zoomen sind in der Karte möglich. Weitere Informationen zum angezeigten Bodenrichtwert (Sachdaten) sind mittels Klick auf die jeweilige Bodenrichtwertzone abrufbar. Der Maßstab und die Kartenebene sind zu beachten.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Baugesetzbuch) ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden. Er ist für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen die gleichen Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen, mindestens alle zwei Jahre zu ermitteln und zu veröffentlichen.
Bodenrichtwerte sind flächendeckend insbesondere für baureifes Land sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen zu ermitteln. Dabei ist der unterschiedliche Entwicklungszustand zu berücksichtigen.
Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstückes sind darzustellen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilen die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
Der Verkehrswert eines Grundstückes kann vom Bodenrichtwert abweichen. Er wird von vielen Faktoren bestimmt, die der Bodenrichtwert als durchschnittlicher Lagewert für den Boden nicht berücksichtigen kann. Der Verkehrswert lässt sich in der Regel nur durch ein Gutachten ermitteln.
Hilfe zur Kartenanwendung
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