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Gutachterausschüsse

Im Freistaat Sachsen sind für den Bereich der Landkreise und Kreisfreien Städte Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen eingerichtet. Sie sind jeweils regional zuständig. Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges und unabhängiges Gremium. Seine Mitglieder sind in der Grundstückswertermittlung erfahrene Sachverständige aus verschieden Fachgebieten. Die Mitglieder werden für die Dauer von 5 Jahren von den Oberbürgermeistern in den Kreisfreien Städten bzw. durch die Landräte in den Landkreisen bestellt. Der Gutachterausschuss und die einzelnen Gutachter sind nicht an Weisungen gebunden.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die im Freistaat Sachsen bei den Verwaltungen der Landkreise und Kreisfreien Städte eingerichtet ist.

Aufgabe der Gutachterausschüsse ist es, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Zu diesem Zweck führen die Gutachterausschüsse eine Kaufpreissammlung, werten sie aus und ermitteln Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Berechtigte können beim Gutachterausschuss die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken beantragen.

Der Gutachterausschuss veröffentlicht Bodenrichtwerte. Er erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte und aus der Kaufpreissammlung. Ferner kann der Gutachterausschuss Berichte und Übersichten über den Grundstücksmarkt erstellen und Auskunft in anonymisierter Form über die vereinbarten Nutzungsentgelte bzw. die ortsüblichen Nutzungsentgelte in seinem Geschäftsbereich erteilen.

Karte

Die Kontaktdaten der Geschäftsstellen und weitere Informationen, wie die Öffnungszeiten sind über die Karte durch Klick auf das jeweilige blaue Symbol und den Link zum Amt 24 Behördenwegweiser einsehbar.

Gutachterausschüsse in Deutschland

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland

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