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Kaufpreissammlung

Grundlage aller Analysen der amtlichen Grundstückswertermittlung in Deutschland ist die Kaufpreissammlung. Nach § 195 Baugesetzbuch sind die beurkundenden Stellen (z. B. die Notare) verpflichtet, dem Gutachterausschuss Abschriften von Verträgen, mit dem das Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt übertragen oder ein Erbbaurecht begründet wird, zu übersenden. Die Abschriften werden durch den Gutachterausschuss ausgewertet und in einer Kaufpreissammlung erfasst. Kaufpreissammlungen sind Datenbanken, in denen die Kaufverträge im erforderlichen Umfang mit ihren wesentlichen Vertragsdaten, Ordnungsmerkmalen und mit den preis- und wertbestimmenden Merkmalen erfasst werden. Die Kaufpreissammlung besteht aus der Kaufpreisdatei und der Kaufpreiskarte. Sie ist ein in ihrer Vollständigkeit einmaliges Vergleichsmaterial und stellt deshalb ein originäres Abbild des Geschehens auf dem Grundstücksmarkt dar. Name und Anschrift der Vertragsparteien oder sonstiger Berechtigter werden nach § 9 des Sächsischen Gutachterausschussverordnung nicht in die Kaufpreisdatei aufgenommen. Die Kaufpreissammlung steht nur den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle zur Verfügung. Die Kaufpreissammlung dient im Wesentlichen der Erzeugung einer allgemeinen Markttransparenz über mengenstatistische Auswertungen und einzelfallbezogenen Verkehrswertermittlung durch Ableitung spezifischer wertermittlungsrelevanter Daten.

Kaufpreisauskunft

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden erteilt, wenn

  • der Antragsteller ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht,
  • überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen,
  • die sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint.

Im Rahmen einer Kaufpreisauskunft werden

  • Vertragsdatum,
  • Kaufpreis,
  • Daten zur Grundstücksbeschreibung (wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Gemarkung, Straße) mitgeteilt.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden durch die Geschäftsstellen der örtlich zuständigen Gutachterausschüsse nur auf schriftlichen Antrag erteilt und sind kostenpflichtig. Inhalt, Umfang und Kosten der Auskünfte können variieren.

Sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten

Vom örtlichen Gutachterausschussaus der Kaufpreissammlung abgeleitete sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten werden meist in den Grundstücksmarktberichten veröffentlicht. Dabei handelt es sich
z. B. um

  • Umrechnungskoeffizienten,
  • Indexreihen,
  • Marktanpassungsfaktoren,
  • Liegenschaftszinssätze,
  • Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke.

Für spezielle Wertermittlungen können aus der Kaufpreissammlung weitere Faktoren auf Antrag abgeleitet werden.

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